Paketempfang
Den Gefangenen kann gestattet werden, Pakete zu empfangen.
Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist untersagt.
Die Anstalt kann Anzahl, Gewicht und Größe von Sendungen und einzelnen Gegenständen festsetzen.
Den Gefangenen kann gestattet werden, Pakete zu empfangen.
Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist untersagt.
Die Anstalt kann Anzahl, Gewicht und Größe von Sendungen und einzelnen Gegenständen festsetzen.