Psychotherapeutische Ambulanz der Justiz (PAJu) Ludwigshafen
Die Psychotherapeutische Ambulanz der Justiz (PAJu) Ludwigshafen ist eine Nachsorgeeinrichtung der JVA Ludwigshafen - Sozialtherapeutische Anstalt - zur Behandlung von Straftäterinnen und Straftätern, die insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Gewaltstraftaten verübt haben. Die PAJu leistet damit einen aktiven Beitrag zum Opferschutz bzw. Schutz der Allgemeinheit. Ihren Auftrag, für Straftäterinnen bzw. Straftäter spezielle, therapeutische Nachsorgeangebote mit dem Ziel der Rückfallverhinderung bereitzustellen, erfüllt die PAJu durch die individuelle Anpassung der therapeutischen Behandlungsmethoden an die jeweilige Lebenssituation der Klientinnen und Klienten, ergänzt durch sozialarbeiterische Maßnahmen.
Aus diesem Grund setzt sich das Personal der PAJu aus einem interdisziplinären Team von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern zusammen. Mit diesem sich an Kompetenz gegenseitig ergänzenden Ambulanzteam können die unterschiedlichen Herausforderungen und Problembereiche der Klientinnen und Klienten umfangreich diagnostisch erfasst und angemessen differenziert behandelt werden.
Die PAJu ist organisatorisch bei der JVA Ludwigshafen – Sozialtherapeutische Anstalt – verortet (Postanschrift). Mit den sehr zentral gelegenen Ambulanzräumlichkeiten (Besucheradresse) in der Stadtmitte bietet der Standort weitere Vorteile wie die Nähe zum Bahnhof Mitte sowie zum Hauptbahnhof und der damit gebotenen infrastrukturellen Anbindung.
Für Klientinnen und Klienten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Rheinland-Pfalz bietet die PAJu Behandlungsmöglichkeiten. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der PAJu für die Klienten. Die Aufnahme in die PAJu wird durch eine Warteliste gesteuert, deren Rangfolge sich wie folgt bestimmt:
Priorität 1: Haftentlassene oder nach § 49 Abs. 3 Satz 3 LJVollzG. gelockerte Gefangene aus sozialtherapeutischen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz sowie aus der Sicherungsverwahrung Entlassene.
Priorität 2: Haftentlassene des rheinland-pfälzischen Regelvollzuges oder Probanden, einer rheinland-pfälzischen Einrichtung der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht, die eine Weisung erhalten haben, sich in einer Nachsorgeeinrichtung vorzustellen bzw. eine Therapie zu absolvieren.
Priorität 3: Haftentlassene des rheinland-pfälzischen Regelvollzuges oder Probanden, einer rheinland-pfälzischen Einrichtung der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht ohne Therapieweisung, bei denen eine behördliche Empfehlung vorliegt und deren Behandlungsbedürfigkeit, -fähigkeit und -willigkeit nach Einschätzung der PAJu gegeben ist.
Priorität 4: Personen, die noch nicht als Straftäter in Erscheinung getreten sind, aber befürchten, straffällig zu werden. Es liegt im öffentlichen Interesse, solche Klienten nicht abzuweisen, sondern eine Beratung und/oder Krisenintervention mit dem Zweck der Vermittlung an eine zur weiteren Behandlung geeignete Stelle durchzuführen und so die Gefahr einer (erneuten) Straffälligkeit zu mindern.
Um im Falle einer geplanten Nachsorge in der PAJu aufgenommen werden zu können, nimmt die empfehlende Institution/Einrichtung, idealerweise sechs bis spätestens drei Monaten vor dem Beginn der Nachsorge, Kontakt mit der PAJu auf. Es wird dann ein Bewerbungsgespräch unter Beteiligung der potentiellen Klientin bzw. des Klienten, der zuständigen Bewährungshilfe bzw. Führungsaufsichtsstelle sowie den zuständigen Mitarbeitern der PAJu vereinbart. Auf Grundlage dieses Bewerbungsgesprächs und unter Einbezug schriftlicher Unterlagen der Entsendeanstalt bzw. empfehlenden Institution, wird eine abschließende Entscheidung zur Aufnahme in der PAJu getroffen.
Die spezifischen Rahmenbedingungen einer Therapie in der PAJu erfordern eine enge Zusammenarbeit mit justiziellen Institutionen, insbesondere der Bewährungshilfe und den Führungsaufsichtsstellen. Um den notwendigen Austausch gewährleisten zu können, ist die Einschränkung der Schweigepflicht gegenüber diesen Stellen unumgänglich. Dies ergibt sich aus dem rechtlichen Kontext (§ 68a Abs. 8 Satz 2 und 3 StGB) und wird in einem umfangreichen Behandlungsvertrag festgelegt.
Zur Sicherstellung der Behandlungsziele setzt die PAJu auf ein multimethodales Vorgehen. Der psychotherapeutische Behandlungsansatz umfasst verhaltenstherapeutische, systemische und tiefenpsychologisch fundierte Elemente und orientiert sich an den aktuellen Erkenntnissen der Forschung zur Straftäterbehandlung. Folgende Maßnahmen stehen im Fokus der Behandlungsarbeit in der PAJu:
- Einzelpsychotherapie
- Paar- und familientherapeutische Sitzungen
- Gruppentherapie
- Krisenintervention
- Soziales Training
- Psychologische Beratung
- Einzelcoaching
- Sozialarbeiterische Maßnahmen
In vielen Fällen ist es auch sinnvoll, die Angehörigen in die Nachsorge mit einzubeziehen. Dies kann im Rahmen von paar- oder familientherapeutischen Sitzungen realisiert werden.
Die Behandlung selbst ist für die Klientinnen und Klienten kostenfrei, Fahrtkosten müssen hingegen selbst getragen werden, sind jedoch bei Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit erstattungsfähig.