Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen
© JVA Ludwigshafen
Adresse und Kontakt
JVA Ludwigshafen
- Sozialtherapeutische Anstalt -
Wittelsbachstr. 10
67061 Ludwigshafen
Telefon: 0621/95307-0
Telefax: 0621/95307-400
E-Mail: Poststelle.JVALU(at)vollzug.jm.rlp.de
Gut zu wissen
Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen um mit uns in Kontakt zu treten. Zusätzliche Informationen finden Sie jeweils in den Bereichen Wir über uns, Service und Information sowie Themen.
Behördenleiter:
Michael Händel,
Leitender Regierungsdirektor
Vertreter:
Christian Zainhofer,
Regierungsbeschäftigter
Justizpressestelle:
Michael Händel,
Leitender Regierungsdirektor
Vollstreckungszuständigkeit
Die JVA -Sozialtherapeutische Anstalt- Ludwigshafen ist zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Maßgabe des § 24 LJVollzG. Sie ist keine Aufnahmeanstalt für Verurteilte, die zur Strafverbüßung in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen werden, sondern eine sozialtherapeutische Einrichtung, die Strafgefangene aufnimmt, die bereits eine gewisse Zeit in anderen geschlossenen Justizvollzugsanstalten unseres Bundeslandes verbracht haben. Von dort werden Strafgefangene bei Bedarf einer besonderen therapeutischen Behandlung zur Aufnahme in die Sozialtherapeutische Anstalt Ludwigshafen vorgeschlagen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich selbst um die Aufnahme in unserer Einrichtung zu bewerben. Die Angezeigtheit der Behandlung wird jedoch stets durch die verlegende Anstalt geprüft. Eine Aufnahme in die Sozialtherapeutische Anstalt kann erfolgen, sofern insbesondere folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die voraussichtliche Behandlungszeit liegt bei mindestens 18 Monaten. (Ideal für eine sozialtherapeutische Behandlung ist ein Zeitraum zwischen 2 bis 4 Jahren).
- Es liegt keine Verurteilung wegen Drogenbesitzes oder Drogenhandels vor und es ist keine erhebliche Suchterkrankung vorhanden.
- Es ist kein Ausweisungs-, Auslieferungs-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig und es liegt keine vollziehbare Ausweisungsverfügung für den Geltungsbereich des StVollzG vor.
- Es gibt keine Hinweise auf das Vorliegen psychischer Störungen, bei denen eine sozialtherapeutische Behandlung kontraindiziert wäre.
Aus Gründen der Haftkapazität (57 Plätze im geschlossenen Vollzug und 9 Plätze auf einer Freigängerabteilung) können nicht alle Interessenten aufgenommen werden. Die Steuerung der Aufnahme erfolgt deswegen über eine Warteliste. Sofern eine Aufnahme angezeigt und möglich ist, wird in einer 6-monatigen Orientierungsphase die Eignung und Mitarbeitsbereitschaft für die Therapie festgestellt.