© JVA Ludwigshafen
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, aufgrund der aktuellen Lage ist ab sofort und bis auf weiteres leider kein Besuch möglich!
Eingetragene Verteidigerinnen und Verteidiger können ihre Mandanten – unter Beachtung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen – weiterhin besuchen.
Die Insassen können pro Woche bis zu drei Stunden beaufsichtigten Besuch von bis zu 3 Personen erhalten. Voraussetzung für eine Zulassung zum Besuch ist, dass Besucherinnen und Besucher einen gültigen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorlegen. Ohne ein gültiges Ausweisdokument kann ein Besuch nicht stattfinden. Kinder bis zu 12 Jahren benötigen für die Teilnahme am Besuch einen Kinderreisepass, Kinder ab 12 Jahren einen Reisepass oder Personalausweis. Jugendliche ab 16 Jahren müssen ebenfalls einen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen.
Für den Besuch müssen Kinder/Jugendliche neben der Vorlage eines Ausweisdokuments zudem durch eine erwachsene bzw. erziehungsberechtigte Person begleitet werden und/oder die Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorlegen.
Mitgeführte Taschen o.Ä. in einem verschließbaren Taschenschrank aufbewahren. Sie werden beim Einlass in die Anstalt kontrolliert. Zum Besuch darf 1 kg Obst mitgebracht werden. Dieses wird vor der Aushändigung überprüft. Alternativ dürfen Besucherinnen und Besucher eine Schachtel Zigaretten im Zigarettenautomaten der Anstalt ziehen und dem Besuchten aushändigen.
Während des Besuches ist es möglich, Erfrischungsgetränke oder Kaffee zu kaufen und zu konsumieren.
Das Mitbringen von Gegenständen ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Anstalt zulässig.
Unbeaufsichtigte Besuche durch Verteidigerinnen oder Verteidiger sind nur zulässig, wenn sich diese als solche ausweisen können (durch richterlichen Beschluss oder Vollmacht des Gefangenen). Ist ein Nachweis des Status als Verteidigerin oder Verteidiger nicht möglich, erfolgt der Besuch in überwachter Form.
Besuche von ehrenamtlichen Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfern oder Mitgliedern des Anstaltsbeirats sind ebenfalls möglich und können nach Absprache erfolgen.
In unserer Anstalt ist das Rauchen nicht gestattet.
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Die Insassen haben die Möglichkeit, unbeschränkt Briefe zu versenden und zu empfangen. Briefe werden aber grundsätzlich optisch und gegebenenfalls auch inhaltlich kontrolliert. Dies gilt nicht für Verteidigerpost, Schreiben an und von parlamentarischen Gremien und Personen, Schreiben an und von anerkannten Menschenrechts- und Anti-Folterkommissionen, Schriftverkehr mit den Bürgerbeauftragten der Länder und den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Die Einzelheiten sind in §41 LJVollzG geregelt.
In den Wohngruppen sind Telefone installiert, von denen die Insassen während der Freizeit nach draußen telefonieren können. Anrufe von Dritten in die Anstalt unmittelbar an die Insassen sind dagegen nicht möglich.
Den Gefangenen kann gestattet werden, Pakete zu empfangen.
Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist untersagt.
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Angehörige können für die Insassen über das Konto der Anstalt Geld für Maßnahmen der Wiedereingliederung überweisen
(so genannte zweckgebundene Einzahlungen).
Die Bankverbindungsdaten lauten wie folgt:
JVA-Ludwigshafen, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen
IBAN: DE10 5455 0010 0191 014554
BIC: LUHSDE6AXXX
bei Sparkasse Vorderpfalz
Verwendungszweck: Name und Vorname des Gefangenen
Beim Besuch kann leider kein Geld mehr eingezahlt werden.
Wir raten auch davon ab, Bargeld per Brief schicken zu lassen, da im Falle des Verlustes kein Schadensersatz möglich ist.
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Die Sozialtherapeutische Anstalt Ludwigshafen ist eine zentral in Ludwigshafen am Rhein gelegene Behandlungseinrichtung des rheinland-pfälzischen Strafvollzugs. Insbesondere aus Behandlungsgründen sind wir sehr daran interessiert, den Insassen eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit anzubieten, da Erhalt oder Förderung der Fähigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, für die Resozialisierung wichtig ist. Da die minimale Behandlungsdauer bei 18 Monaten liegt, erwartet Unternehmen der freien Wirtschaft ein gut eingespieltes, lernfähiges Arbeitsteam, das an seiner beruflichen und sozialen Eingliederung engagiert mitarbeiten möchte. Gegen Erstattung der entstehenden Nebenkosten können Unternehmen Arbeits- und Lagerräume zur Verfügung gestellt werden, in denen die Insassen unter unmittelbarer Beaufsichtigung unserer Bediensteten zur Arbeit eingesetzt werden.
- Manuelles Konfektionieren
- Verpackungsarbeiten aller Art
- Leimen und Zuschneiden von Blöcken
- Verarbeitung von Mappen
- Banderolieren
- Etikettieren
- Kuvertieren
- Klebearbeiten
- u.v.m. auf Nachfrage
Fr. Gampfer
(Leiterin Arbeitsverwaltung):
0621 / 95307-104
Hr. Löffel:
0621 / 95307-312
Hr. Heckenbach:
0621 / 95307-313
Infoblatt der Unternehmerbetriebe der JVA Ludwigshafen als PDF-Datei (1,21MB)